Näher dran: Wir legen Wert auf persönliche Betreuung und Objektpräsenz

Schon gewusst? Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 führt mit § 26 WEG erstmals den Anspruch der Wohnungseigentümer-gemeinschaften auf einen zertifizierten Verwalter ein. Sichern Sie sich diesen Anspruch und erkundigen sich entsprechend bei Ihrer neuen oder bestehenden Hausverwaltung! 

Wohnungseigentumsverwaltung 

kaufmännische Leistungen:
 

  • Verbuchen und Ausführen aller Zahlungsvorgänge
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder
  • Überwachen der Hausgeldzahlungen und Forderungen aus Abrechnungen
  • zentrales Mahnwesen
  • Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen
  • Belegprüfung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Ausweis der umlagefähigen Kostenpositionen gem. Betriebskostenverordnung
  • Bescheinigung der steuerbegünstigten Beträge gemäß § 35 a EStG (sogenannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
  • Vertragsoptimierung und Abschluss (z.B. Energieversorgungs- und Wartungsverträge)
  • Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen
  • Kommunikation mit Steuerberatungskanzleien (z.B. bei Angestelltenverhältnissen mit der WEG)
  • Koordination und Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten bei Rechtsstreitigkeiten
  • Führen der Beschlusssammlungen
  • Zensus
  • Beiratssitzungen

 

technische Leistungen:
 

  • Veranlassen aller nötigen Wartungen und Prüfungen sowie notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Koordination Legionellenprüfung
  • Koordinierung von lfd. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Kostenoptiermierungskonzepte
  • Überwachung der Objektpflege (z.B. Kontrolle von Hausmeister-, Gartenpflege- u. Reinigungsservice)
  • Regelmäßige Kontrolle der Gebäudesubstanz, sowie aller technischen Anlagen 
  • Begleitung und Koordination von Sanierungsmaßnahmen
  • Ausschreibungsverfahren
  • Entwicklung und Fortschreibung eines langfristigen Instandhaltungsplans, Erarbeitung eines ggf. erforderlichen Finanzierungskonzepts
  • Objektbegehung mit Beiräten, Eigentümern und Mietern
Sie sind kein Mitglied einer bereits durch uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft? Gerne übernehmen wir Ihre Sonder bzw. Teileigentumsverwaltung auch für einzelne Wohnungen und Geschäftsräume, die sich nicht bereits in unserem Verwaltungsbestand befinden.

Sonder- und Teileigentumsverwaltung 

  • Auswahl geeigneter Mietinteressenten mit Bonitätsprüfung
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Kautionsverwaltung
  • Überwachung sämtlicher Zahlungen incl. Mietinkasso
  • Kontrolle u. Durchführung von Mietpreisanpassungen gem. den gesetzl. oder vertr. Bestimmungen
  • Abnahme und Dokumentation Ihrer Wohnung bei Ein- und Auszug
  • Gesamter Schriftverkehr mit den Mietern
  • Erstellung jährlicher Betriebskostenabrechnungen für Ihre Mieter auf Basis der Hausgeldabrechnungen der Eigentümergemeinschaft
  • Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten für Ihr Eigentum
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • individuelles Reporting
  • Vertretung auf Eigentümerversammlungen
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber der Hausverwaltung (bei Fremdverwaltung)
  • Verkaufsvorbereitung bis hin zum Verkauf (durch unsere Kooperationspartner) 
Sie sind unsicher, wie Sie sich aus Ihrem bisherigen Vertragsverhältnis ordnungsgemäß lösen? Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Abwicklung und Übernahme zur Seite.

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